Ein Blick in den Supermarkt zeigt: Glutenfreie Produkte sind überall, erkennbar an der charakteristischen durchgestrichenen Ähre. Doch für Menschen mit Zöliakie oder Glutenunverträglichkeit stellt sich eine entscheidende Frage: Wie sicher ist “glutenfrei” wirklich? Die Antwort liegt in den komplexen Regelungen hinter diesem unscheinbaren Symbol, die über Gesundheit und Wohlbefinden entscheiden können.
In diesem Artikel beleuchten wir die gesetzlichen Definitionen, die praktische Umsetzung im Alltag und geben Ihnen wertvolles Wissen an die Hand, um informierte Entscheidungen beim Einkauf zu treffen. Erfahren Sie, warum dieses Symbol so wichtig ist und welche Kriterien ein Produkt erfüllen muss, um es tragen zu dürfen.
Inhaltsverzeichnis
ToggleWas bedeutet „glutenfrei“ und ist hierbei auf das Glutenfrei-Symbol Verlass?
Die Bezeichnung „glutenfrei“ ist in der Europäischen Union gesetzlich klar definiert. Ein Lebensmittel darf diese Kennzeichnung nur tragen, wenn dessen Glutengehalt unter 20 Milligramm pro Kilogramm liegt, also weniger als 20 ppm (Parts per million). Diese strenge Vorgabe soll nicht nur Zöliakiebetroffenen die Sicherheit geben, dass das Produkt für sie unbedenklich ist, sondern auch Menschen mit Glutenunverträglichkeit unterstützen.
Obwohl es sich bei der Glutenunverträglichkeit nicht um eine Autoimmunerkrankung wie Zöliakie handelt, führt auch hier der Verzehr von Gluten zu belastenden Beschwerden, jene die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen können. Das Weglassen von Gluten ist daher für alle Betroffenen zur Vermeidung von Leiden und zur Erhaltung des Wohlbefindens notwendig – eine klare und verlässliche Kennzeichnung ist somit essenziell.
Das glutenfrei-Symbol, eine durchgestrichene Ähre, ist ein international anerkanntes Zeichen für glutenfreie Lebensmittel, das auf vielen Verpackungen von glutenfreie Produkten zu finden ist. Es signalisiert dem Konsumenten auf einen Blick, dass es sich um ein kontrolliert glutenfreies Produkt handelt. Die Verwendung dieses Symbols ist nicht obligatorisch, aber für viele Hersteller ein wichtiger Weg, Vertrauen bei Zöliakiebetroffenen aufzubauen.
Regelung zur Kennzeichnung von Gluten: Verordnung (EU) Nr. 828/2014
Die Verordnung (EU) Nr. 828/2014 regelt die Kennzeichnung und Verwendung von glutenfreien Lebensmitteln innerhalb der Europäischen Union. Diese Verordnung legt fest, dass Produkte, die als glutenfrei gekennzeichnet sind, strengen Anforderungen hinsichtlich ihres Glutenanteils genügen müssen, um die Gesundheit von Personen mit Zöliakie oder Glutenunverträglichkeit zu schützen. Die Richtlinien umfassen auch die Verwendung des glutenfreien Symbols, um sicherzustellen, dass die Produkte für ihre speziellen diätetischen Bedürfnisse geeignet sind. Die Einhaltung dieser Verordnung ist entscheidend für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und die Förderung eines bewussteren Konsums von glutenfreien Lebensmitteln.
Wie hilft das Symbol der durchgestrichenen Ähre Zöliakiebetroffenen im Alltag?
Für Zöliakiebetroffene ist das Symbol der durchgestrichenen Ähre eine unverzichtbare Orientierungshilfe im oft unübersichtlichen Supermarkt. Es ermöglicht eine schnelle und sichere Auswahl von geeigneten Lebensmitteln. Ohne dieses Symbol müssten Zöliakiebetroffene bei jedem Produkt die Zutatenliste genauestens prüfen, was sehr zeitaufwendig und fehleranfällig sein kann. Immerhin: Gluten versteckt sich oftmals in Produkten, jene auf Anhieb keineswegs mit Gluten assoziiert werden, wie beispielsweise:
- Fertigsoßen (z. B. Soßenbinder, Bratensoßen)
- Wurstwaren (z. B. Fleischwurst, Leberwurst, Brühwürste)
- Konserven & Fertiggerichte (z. B. Suppen, Eintöpfe)
- Gewürzmischungen & Brühwürfel
- Ketchup, Senf & Salatdressings
- Kaugummi (manche Sorten enthalten glutenhaltige Zusätze)
- Schokolade & Süßigkeiten (z. B. Lakritz, einige Schokoriegel)
- Trockenfrüchte (kann mit Mehl bestäubt sein)
- Pommes Frites & Kroketten (oft paniert oder mit glutenhaltigen Zusätzen)
- Fischstäbchen & paniertes Fleisch
- Milchprodukte (z. B. Fruchtjoghurt, Pudding, Eiscreme)
- Fleischersatzprodukte (z. B. Seitan, vegetarische Würstchen)
- Medikamente & Nahrungsergänzungsmittel (oftmals Gluten als Trägerstoff)
Das Symbol vereinfacht den Einkaufsprozess erheblich und gibt Sicherheit, dass das betreffende Produkt den strengen Anforderungen genügt. Das glutenfrei-Symbol wird von der Deutschen Zöliakiegesellschaft vergeben, die Mitglied der Association of European Coeliac Societies (AOECS) sind. Jedes so gekennzeichnete Produkt wird jährlich auf seine Glutenfreiheit überprüft.
Wer vergibt das Glutenfrei-Symbol und wie wird die Einhaltung der Standards überprüft?
Wie bereits erwähnt, wird das glutenfrei-Symbol europaweit von nationalen Zöliakiegesellschaften vergeben, die der Association of European Coeliac Societies (AOECS) angehören. Die AOECS fungiert als Dachorganisation europäischer Zöliakie-Gesellschaften und hat einen einheitlichen, strengen Standard entwickelt – den AOECS-Standard. Dieser legt die Kriterien für die Vergabe des Symbols länderübergreifend fest.
Hierbei ist der Zertifizierungsprozess umfassend: Hersteller, die ihre Produkte mit dem glutenfrei-Symbol kennzeichnen möchten, müssen sich einer detaillierten Zertifizierung unterziehen. Diese beinhaltet ein gründliches Audit der Produktionsstätte, bei dem Produktionsprozesse, Lagerung und Transportwege auf mögliche Glutenkontamination überprüft werden. Zusätzlich erfolgen regelmäßige Kontrollen des Glutengehalts der Produkte durch unabhängige Laboratorien. Die jährliche Überprüfung jedes zertifizierten Produkts stellt sicher, dass die strengen Vorgaben dauerhaft eingehalten werden und gibt Zöliakiebetroffenen sowie Menschen mit Glutenunverträglichkeit zusätzliche Sicherheit beim Einkauf.
Welche Unterschiede bestehen zwischen der durchgestrichenen Ähre und der allgemeinen Kennzeichnung „glutenfrei“ auf einer Verpackung?
Während die Bezeichnung „glutenfrei“ auf einer Verpackung gesetzlich an den Grenzwert von 20 ppm Gluten gebunden ist, bietet das glutenfrei-Symbol eine zusätzliche Ebene der Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit. Das Symbol ist ein eingetragenes Markenzeichen und seine Verwendung ist an eine Lizenzierung gebunden, die von den nationalen Zöliakiegesellschaften vergeben wird. Dies bedeutet, dass ein Produkt, jenes das glutenfrei-Symbol trägt, nicht nur den gesetzlichen Grenzwert einhält, sondern auch jährlich von externen Stellen kontrolliert wird. Die Kennzeichnung „glutenfrei“ allein hingegen erfordert keine solche Lizenzierung oder externe Überprüfung, obgleich der Hersteller natürlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist. Das glutenfrei-Symbol signalisiert somit ein Produkt, dessen Produktion und Glutenfreiheit zusätzlich überwacht werden.
Zöliakie, glutenfreie Produkte und die Rolle der Marke bei der Kennzeichnung glutenfreier Produkte
Für Menschen mit Zöliakie sind glutenfreie Produkte keine Lifestyle-Wahl, sondern eine medizinische Notwendigkeit. Die Verfügbarkeit und verlässliche Kennzeichnung glutenfreier Produkte sind daher von entscheidender Bedeutung für ihre Gesundheit und Lebensqualität.
Marken spielen in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle beim Aufbau von Vertrauen und Sicherheit. Etablierte Marken, die sich auf glutenfreie Produkte spezialisiert haben – wie beispielsweise Schär, Glutano oder Bauck – haben durch ihre jahrelange Erfahrung und konsequente Qualitätskontrolle eine wichtige Vertrauensbasis bei Zöliakiebetroffenen geschaffen. Diese Spezialisierung ermöglicht es den Herstellern, ihre gesamte Produktionskette auf die Vermeidung von Glutenkontamination auszurichten.
Diese Markentransparenz ist für Zöliakiebetroffene besonders relevant, da selbst kleinste Mengen Gluten zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen können. Eine zuverlässige Markenpositionierung in Verbindung mit einer transparenten Kennzeichnung bildet somit einen grundlegenden Pfeiler für die Sicherheit und Lebensqualität von Menschen mit Zöliakie.
Welche Risiken birgt die Kontamination mit Gluten bei der Produktion von glutenfreien Lebensmitteln?
Selbst bei größter Sorgfalt besteht bei der Produktion von glutenfreien Lebensmitteln immer ein geringes Risiko der Kreuzkontamination mit Gluten. Dies kann geschehen, wenn auf denselben Produktionslinien sowohl glutenhaltige als auch glutenfreie Produkte hergestellt werden. Glutenpartikel in der Luft stellen ebenfalls – wenn auch deutlich unwahrscheinlicher – ein gewisses Risiko dar. Um beispielsweise garantiert glutenfreien Hafer produzieren zu können, treffen zertifizierte Hersteller strenge Vorkehrungen, wie etwa separate Produktionslinien, gründliche Reinigungsprozesse und regelmäßige Kontrollen der Produkte. Das glutenfrei-Symbol signalisiert, dass der Hersteller diese Risiken erkannt hat und Maßnahmen ergreift, um das nicht Vorhandensein von Gluten zu gewährleisten. Das Risiko der Kontamination ist ein zentraler Aspekt, der bei der Kennzeichnung von glutenfreien Produkten berücksichtigt werden muss, um die Sicherheit für Zöliakiebetroffene und Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit zu garantieren.
Was bedeutet es, wenn ein Produkt als „von Natur aus glutenfrei“ gekennzeichnet ist?
Produkte, die von Natur aus glutenfrei sind, dürfen ebenfalls als „glutenfrei“ gekennzeichnet werden. Hierunter fallen beispielsweise:
- Reis
- Quinoa
- Mais
- Kartoffeln
- Obst
- Gemüse
- Fleisch
- Fisch
Hierbei entfällt die Notwendigkeit, eine zusätzliche Lizenzierung der Lebensmittel vergeben zu müssen, da keine Gefahr einer Glutenkontamination besteht. Die Kennzeichnung dient hier lediglich der Information des Konsumenten. Bei verarbeiteten Produkten wie Frühstücksflocken, die von Natur aus glutenfreie Zutaten enthalten, ist jedoch Vorsicht geboten. Hier muss der Hersteller sicherstellen, dass während des Verarbeitungsprozesses keine Kreuzkontamination mit Gluten stattgefunden hat, um die Bezeichnung „glutenfrei“ tragen zu dürfen.
Warum ist es wichtig, die Zutatenliste auch bei als „glutenfrei“ gekennzeichneten Produkten zu prüfen?
Auch wenn ein Produkt das glutenfrei-Symbol trägt oder als „glutenfrei“ gekennzeichnet ist, so empfiehlt es sich dennoch, die Zutatenliste zu prüfen. Dies hat mehrere Gründe: Zum einen kann es bei seltenen Fällen zu Fehlern in der Produktion oder Kennzeichnung kommen. Des Weiteren können Produkte trotz der Deklarierung “glutenfrei” andere Allergene oder Inhaltsstoffe enthalten, die für den Konsumenten nicht verträglich sind (z.B. Laktose bei Laktoseintoleranz). Eine umfassende Prüfung der Zutatenliste bietet dem Betroffenen die maximale Sicherheit und Kontrolle über die Ernährung. Es ist auch wichtig zu verstehen, dass selbst die Kennzeichnung „glutenfrei“ und das glutenfrei-Symbol nicht vor Kontaminationen außerhalb des Herstellers schützen, beispielsweise in Restaurants oder bei der Zubereitung zu Hause.
Gibt es bei glutenfreien Produkten Unterschiede in der Qualität oder im Glutengehalt?
Jeder Produzent von Lebensmitteln, dessen Produkte das glutenfrei-Symbol tragen, muss den strengen AOECS-Standard erfüllen, der einen maximalen Glutengehalt von 20 ppm vorschreibt. In dieser Hinsicht gibt es keine Qualitätsunterschiede bezüglich der Glutenfreiheit. Die Zertifizierung stellt sicher, dass alle gekennzeichneten Produkte diesen Grenzwert einhalten. Unterschiede können jedoch in der Qualität der Zutaten, dem Geschmack oder der Textur des Produkts liegen. Das glutenfrei-Symbol bezieht sich ausschließlich auf die Glutenfreiheit und nicht auf andere Qualitätsmerkmale eines Produkts. Ein Brot, das als glutenfrei zertifiziert wurde, ist in Bezug auf den nicht vorhandenen Glutengehalt genauso sicher wie glutenfreie Teigwaren mit demselben Symbol, jedoch können sich der Geschmack sowie die Konsistenz unterscheiden.
Wie können Konsumenten die Glaubwürdigkeit und Überprüfung von glutenfreien Produkten sicherstellen?
Als Konsument können Sie die Glaubwürdigkeit von glutenfreien Produkten mit dem durchgestrichenen Ähre-Symbol sicherstellen, indem Sie sich direkt bei der Deutschen Zöliakiegesellschaft informieren, die das Glutenfrei-Symbol vergeben hat. Diese stellt oft Listen mit zertifizierten Produkten zur Verfügung oder bietet einen Leitfaden für die Identifizierung authentischer Produkte an. Achten Sie auf die Produktnummer oder den Lizenzcode, der oft in der Nähe der durchgestrichenen Ähre auf der Verpackung zu finden ist. Dies ermöglicht es, die Herkunft des Produkts und seine Zertifizierung nachzuvollziehen. Einige Zöliakie-Gesellschaften besitzen sogar Apps, die das Scannen von Produkten zur Überprüfung ermöglichen. Dies stärkt das Vertrauen in die glutenfreien Produkte und deren Herstellungsprozess.
Ausblick und Fazit
Das glutenfrei-Symbol der durchgestrichenen Ähre ist für Zöliakiebetroffene ein unverzichtbares Werkzeug im Alltag. Es bietet eine hohe Sicherheit und erleichtert die Auswahl geeigneter Produkte erheblich. Die strengen gesetzlichen Definitionen und die regelmäßigen Kontrollen durch die AOECS und die Deutsche Zöliakiegesellschaft gewährleisten, dass Produkte, die dieses Zeichen tragen, den höchsten Standards entsprechen. Auch wenn ein Produkt ohne das Symbol als „glutenfrei“ deklariert sein kann, bietet die zusätzliche Zertifizierung und Überprüfung durch die Zöliakiegesellschaften eine noch größere Gewissheit.
Die Welt der glutenfreien Lebensmittel entwickelt sich ständig weiter, mit immer mehr Herstellern, die auf die Bedürfnisse von Zöliakiebetroffenen und Menschen mit Glutenunverträglichkeit eingehen und eine Vielzahl von innovativen Produkten auf den Markt bringen – von glutenfreiem Brot über Teigwaren bis hin zu Gebäck. Das steigende Bewusstsein für Zöliakie und Glutenunverträglichkeiten führt zu einer zunehmenden Anzahl von hochwertigen, sicheren und schmackhaften glutenfreien Produkten. Dies gibt Betroffenen die Möglichkeit, eine abwechslungsreiche und genussvolle Diät zu führen, ohne auf Lebensqualität verzichten zu müssen. Die fortlaufende Arbeit der Zöliakiegesellschaften und die klare Kennzeichnung geben uns allen die Zuversicht, dass die Zukunft noch einfacher und sicherer wird.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Das offizielle Glutenfrei-Symbol ist eine durchgestrichene Ähre (🌾⃠). Es kennzeichnet Produkte, die gemäß den gesetzlichen Grenzwerten weniger als 20 ppm (parts per million) Gluten enthalten und damit für Menschen mit Zöliakie oder Glutenunverträglichkeit sicher sind.
Auf Verpackungen: Viele Hersteller drucken das Symbol auf Lebensmittel, Getränke oder sogar Kosmetik, um glutenfreie Produkte klar zu kennzeichnen.
Internationale Standards: In der EU ist das Symbol freiwillig, aber es folgt meist der EU-Verordnung (EG) Nr. 41/2009 bzw. der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014.
Zertifizierung: Manche Produkte tragen zusätzlich Siegel von Organisationen wie der Deutschen Zöliakie-Gesellschaft (DZG) oder AOECS (Association of European Coeliac Societies).
Für Menschen mit Zöliakie oder Glutensensitivität ist die sichere Identifizierung glutenfreier Produkte essenziell. Der wichtigste Anhaltspunkt ist das international anerkannte Symbol der durchgestrichenen Ähre, das garantiert, dass das Produkt den gesetzlichen Grenzwert von weniger als 20 ppm Gluten einhält.
Ein kritischer Blick auf die Zutatenliste bleibt unerlässlich, da sich Gluten in vielen unscheinbaren Zutaten verstecken kann, über die der Verbraucher direkt informiert sein sollte. Beispiele, wenn auch nicht zwangsläufig glutenhaltig, wären:
- Maltodextrin (wenn aus Weizen gewonnen)
- modifizierter Stärke
- natürlichen Aromen
Besondere Aufmerksamkeit ist bei unverpackten Lebensmitteln wie Backwaren, Wurst oder Süßigkeiten an der Frischetheke geboten, da hier keine verpflichtende Kennzeichnung existiert.
Ja, viele Hersteller haben sich auf die Produktion von glutenfreien Produkten spezialisiert. Diese Marken wie beispielsweise Schär stellen sicher, dass ihre Produkte die erforderlichen Standards für die Kennzeichnung erfüllen und oft das Glutenfrei-Symbol tragen. Verbraucher sollten auf derartige Marken achten, um qualitativ hochwertige, glutenfreie Lebensmittel zu finden.
Die durchgestrichene Ähre ist ein international anerkanntes Symbol, das auf glutenfreien Produkten zu finden ist. Sie signalisiert Verbrauchern – insbesondere Menschen mit Zöliakie, Glutenunverträglichkeit oder Weizenallergie –, dass das Lebensmittel sicher verzehrt werden kann, weil es weniger als 20 ppm (parts per million) Gluten enthält.
In der Europäischen Union ist die Verwendung des Glutenfrei-Symbols sowie der schriftlichen Kennzeichnung „glutenfrei“ durch die EU-Verordnung Nr. 828/2014 geregelt. Diese legt verbindliche Standards fest, um Verbraucher – insbesondere Menschen mit Zöliakie und Glutenunverträglichkeit – zu schützen.
Glutengrenzwerte
„Glutenfrei“: Maximal 20 ppm (parts per million) Gluten.
„Sehr geringer Glutengehalt“: 21–100 ppm – nicht sicher für Zöliakiebetroffene!
Kennzeichnungspflicht
Das Symbol oder der Schriftzug „glutenfrei“ ist freiwillig, aber bei Verwendung rechtlich bindend.
Hersteller müssen durch Analysen und Dokumentation nachweisen, dass ihre Produkte die Grenzwerte einhalten.
Zertifizierung & Kontrollen
Viele Hersteller lassen ihre Produkte von unabhängigen Organisationen prüfen (z. B. AOECS mit der „durchgestrichenen Ähre“).
Regelmäßige stichprobenartige Tests durch Lebensmittelbehörden (z. B. in Deutschland: amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer).